Konditionen


Konditionen


Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse (Anordnungsmodell)
Der Tarif (PsyHSK) liegt bei CHF 2.58/Min. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Hinzu kommen max. 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit pro Sitzung.

Wünschen Sie eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Grundversicherung, so müssen Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt eine Anordnung für die ersten 15 Sitzungen verlangen.

Hier finden Sie die das Dokument für die Anordnung, das Sie Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt abgeben können.

Wer darf psychologische Psychotherapien anordnen?
Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.

Bitte beachten Sie: Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Ihren Lasten. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise und dem Selbstbehalt von 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages.
Selbstzahler
Da sich eine Psychotherapie in mehrere Behandlungsschritte gliedert und die Gesamtbehandlungsdauer nicht von Anfang an feststehen kann, können die Gesamtkosten bei Behandlungsbeginn nicht exakt beziffert werden.

Auch bei Selbstzahlern halte ich mich an die Tarifstruktur PsyHSK (KVG). Der Tarif liegt bei CHF 2.58/Min. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Hinzu kommen max. 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit pro Sitzung.

Das Honorar wird unabhängig von der Erstattung durch Dritte dem Psychotherapeuten geschuldet. Sollte die Krankenkasse oder Beihilfestelle nicht oder nur teilweise zahlen, so muss der (Rest-)Betrag von der/dem Klientin/en selbst bezahlt werden.

Abdeckung durch die Unfallversicherung
Behandlungskosten, die als Folge einer Traumatisierung (z.B. Gewalttat oder Unfall) entstanden sind, werden in der Regel durch die Unfallversicherung abgedeckt. Bitte klären Sie vor Beginn einer Psychotherapie ab, ob die Unfallversicherung die Leistungen des Psychotherapeuten übernimmt.

Termine können bis 24 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– in Rechnung gestellt, bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.